Nutzung von Google Analytics datenschutz-konform 4. Oktober 2011

Am 15.09.2011 hat der Datenschutzbeauftragte von Hamburg erklärt, dass Google Analytics ab sofort gesetzteskonform eingesetzt werden kann.

Am 15.09.2011 hat der Datenschutzbeauftragte von Hamburg (in Vertretung für die deutschen Datenschutzbehörden) nach langen Verhandlungen mit Google erklärt, dass Google Analytics ab sofort gesetzteskonform eingesetzt werden kann. Google hat dafür eine Reihe von Voraussetzungen geschaffen, die nun von den Website-Betreibern umgesetzt werden müssen.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um den mit den deutschen Datenschutzgesetzen konformen Einsatz von Google-Analytics zu gewährleisten:

  • Website-Nutzern muss eine Möglichkeit zum Widerspruch gegen die Erfassung Ihrer Nutzungsdaten eingeräumt werden. Dafür stellt Google unter der Webadresse http://tools.google.com/dlpage/gaoptout?hl=de mittlerweile für alle gängigen Browser AddOns zur Verfügung, die das Tracking von Nutzerdaten durch Google Analytics unterbinden. Website-Betreiber verweisen auf diese URL am besten in Ihrer Datenschutzerklärung.
  • Für das Website-Tracking muß das letzte Oktett der IP-Adresse innerhalb Europas vor der Übertragung der Daten in die USA gelöscht werden. Das kann auf jeder Website, die Google-Analytics nutzt, einfach erreicht werden, in dem in den Tracking-Code ein zusätzlicher Befehl aufgenommen wird.
  • Zwischen Google und dem Website-Betreiber soll ein Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung abgeschlossen werden.

 

Weitere Informationen zu diesem Sachverhalt gibt es hier:

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